
Minderjährigen-Prostitutionsring im Bezirk Baden aufgedeckt
Die Kantonsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen in einem Fall von Menschenhandel abgeschlossen, der ein Bordell im Bezirk Baden betraf. Im Jahr 2023 wurden dort zwei minderjährige Mädchen zur Prostitution gezwungen. Der Fall hat zu mehreren Verurteilungen und anstehenden Gerichtsverfahren gegen Beteiligte geführt, darunter Kunden, Bordellangestellte und der mutmaßliche Anführer des Rings.
Die Ermittlungen begannen im März 2023, nachdem die Behörden Hinweise auf eine minderjährige Ungarin erhalten hatten, die in dem Bordell arbeitete. Die Polizei fand das Mädchen und brachte es in eine sichere Umgebung. Anschließend leiteten sie Untersuchungen zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution ein.
Loverboy-Methode zur Manipulation von Opfern
Ermittler fanden heraus, dass eines der minderjährigen Opfer, ein 16-jähriges Mädchen aus Ungarn, mithilfe der Loverboy-Methode in die Prostitution gelockt wurde.
Bei dieser Taktik gibt sich der Täter als Liebhaber aus, täuscht Gefühle vor, verspricht ein besseres Leben und zwingt das Opfer anschließend zur Prostitution.
Der mutmaßliche Loverboy brachte das Mädchen in die Schweiz und übergab sie an den Bordellbetreiber. Zwischen Januar und März 2023 wurde das Mädchen gezwungen, im Bordell etwa 70 Kunden zu bedienen.
Ein zweites minderjähriges Opfer wurde ebenfalls ausgebeutet und musste innerhalb von drei Tagen acht Kunden bedienen. Der Bordellbetreiber wird beschuldigt, gewusst zu haben, dass das Mädchen minderjährig war, und sie sogar als Minderjährige an Kunden beworben zu haben.
Mehr über die Loverboy-Methode erfahren Sie hier:

Strafen für Kunden
Während der Ermittlungen wurden mehrere Kunden identifiziert. Fünf Männer erhielten Strafbefehle, weil sie gegen Geld Sex mit einer Minderjährigen hatten. Sie wurden mit Geldstrafen zwischen 250 und 2.500 CHF belegt, mussten das Opfer entschädigen und die Gerichtskosten tragen.
Ein 44-jähriger Schweizer Kunde, der angeblich das Alter des Opfers kannte und speziell nach ihr verlangte, wurde angeklagt, weil er für Sex mit einer Minderjährigen bezahlt hatte. Er steht auch im Verdacht, illegale Pornografie besessen zu haben. Ihm droht eine bedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten, und die Staatsanwaltschaft beantragt ein Berufsverbot für bestimmte Tätigkeiten.
Verurteilungen und Gerichtsverfahren
Zwei ungarische Rezeptionistinnen im Alter von 36 und 45 Jahren wurden wegen ihrer Mitwirkung am Betrieb des Bordells verurteilt. Sie erhielten bedingte Haftstrafen von 14 bzw. 16 Monaten und wurden verpflichtet, die Schweiz für fünf Jahre zu verlassen.
Die Hauptverdächtige, eine 60-jährige Ungarin, wird des Menschenhandels und der Zwangsprostitution Minderjähriger beschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine vierjährige Gefängnisstrafe und eine zehnjährige Ausweisung. Sie befindet sich weiterhin in Haft und wartet auf ihren Prozess.
Die Kantonsanwaltschaft arbeitet mit ausländischen Behörden zusammen, um den mutmaßlichen Loverboy und eine weitere an dem Menschenhandel beteiligte Person zur Rechenschaft zu ziehen. Auch im Ausland laufen derzeit Ermittlungen.

